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AGBs und Haftungsausschuss

• Im Spielbereich muss die Schutzmaske immer getragen werden und darf diese keinesfalls abgenommen werden.
Das Tragen der Maske ist auch im Bereich zwischen den beiden Sicherheitsnetzen Pflicht.
• Zuseher dürfen den Spielbereich nicht betreten und sind verpflichtet im Bereich zwischen den beiden Sicherheitsnetzen eine Schutzmaske zu tragen.
• Vor dem Verlassen des Spielfeldes ist der Markierer zu sichern und mit einem Laufsocken zu versehen.
• Jeder Teilnehmer ist für seine Schüsse selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten und Personen.
• Durch das Auftreffen der Farbkugeln auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit anderen Spielern kann der Spieler schwere Verletzungen erleiden.
• Das Betreten des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Aufgrund der Beschaffenheit des naturnah gestalteten Spielgeländes ist mit erhöhter Stolper-, Rutsch und Sturzgefahr zu rechnen.
§1 Allgemeines
§1.1.Der Spieler erkennt an, dass er ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko das Gelände, die räumlichen / technischen Anlagen von Paintball Innsbruck nutzt und sich dort aufhaltet. Insbesondere übernimmt der Inhaber von Paintball Innsbruck keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die sich selbst oder Dritten durch den Betrieb/aus Anlass des Betriebes ausgeliehenem Equipment, ferner für Schäden, die durch das Verhalten anderer Mitspieler oder aber Dritten aufgrund seines Verhaltens entstehen.
§1.2 Die nachfolgenden Regeln gelten zwischen dem Veranstalter und den Spielteilnehmern, sowie auch zwischen den Spielteilnehmern des Paintballspiels.
Jeder Spieler wird darauf hingewiesen, dass für Verletzungen bedingt durch das Spielen mit eigenen Markierern und Ausrüstungsteilen (Hose, Jacke, Handschuhe, Maske etc.) keine Haftung übernommen wird.
§2 Spielregeln und Gefahren
2.1 Personen ab 18 Jahren sind spielberechtigt.
2.2 Alle Spieler sind mit luftdruckbetriebenen Schusswaffen (sogenannten Markierern) ausgerüstet, mit welchen mit Farbe gefüllte Kugeln (Paintballs) verschossen werden. Wird der Körper oder die Ausrüstung eines Spielers von einer solchen Kugel getroffen und zerplatzt diese, so scheidet er
aufgrund der Farbmarkierung sofort aus dem Spiel aus. Er hat dies den anderen Spielern deutlich zu erkennen zu geben in dem er mit gehobener Hand das Spielfeld auf schnellstem Wege verlässt und in keiner Weise in das fortlaufende Spielgeschehen eingreift. Das Paintballspiel wird ausschließlich auf einem klar abgesteckten Spielfeld gespielt.
2.3 Durch das Auftreffen der Farbkugeln auf dem Körper des Spielers oder durch Körperkontakt mit anderen Spielern kann der Spieler Verletzungen
erleiden. Jeder Teilnehmer ist für festes Schuhwerk selbst verantwortlich

2.4. Das Paintballspiel ist mit großer körperlicher Anstrengung und Stress verbunden, sodass das Spielen von Paintball einen guten gesundheitlichen Zustand des Teilnehmers erfordert. Besonders Knie, Sprunggelenke und Kreislauf sind erhöhten Belastungen ausgesetzt. Herz/Kreislauferkrankte
bzw. Personen mit Herzschrittmacher ist das Spielen untersagt. Der Teilnehmer erklärt gesund zu sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Beeinträchtigung bei der Ausübung des Paintballspiels unter Umständen zu Schäden führen kann. Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol und/oder Suchtmitteln ist das Betreten der Spielflächen strengstens verboten! Für Verletzungen, bzw. Schäden die durch Spieler unter Einfluss von Alkohol oder Suchtmittel entstehen trägt der Spieler die alleinige Verantwortung.
2.5 Der Markierer ist stets so zu handhaben, dass eine Berührung an harten Teilen des Spielgeländes zu vermeiden ist. Ansonsten besteht die Gefahr einer Beschädigung des Druckluftbehälters. Das Versagen der Schutzausrüstung oder von Bestandteilen derselben oder der luftdruckbetriebenen Markierern und deren Treibmittelbehälter kann beim Spieler schwere oder tödliche Verletzungen hervorrufen. Der Spieler nimmt zur Kenntnis, dass ein Versagen der oben beschriebenen Einrichtungen trotz ordnungsgemäßer Bedienung und Wartung eintreten kann und nicht vorhersehbar ist.
2.6 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Manipulation an den Markierern oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen strengstens
verboten ist, insbesondere das Verstellen des Reglers für die Geschossgeschwindigkeit an den Markierern (Bruchgefahr der Masken). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass eine Einstellung der Geschossgeschwindigkeit über den für diesen Platz geltenden Höchstwert von 300 fps (feet per second) verboten ist. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für, aus einem Zuwiderhandeln, entstehende Schäden. Jeder Teilnehmer ist für seine Schüsse selbst verantwortlich und haftet für Schäden an Sachwerten und Personen!
2.7. Aufgrund der Beschaffenheit des naturnah gestalteten Spielgeländes ist mit Gefahren zu rechnen, wie sie bei sportlicher Betätigung im
hochalpinen Gelände vorkommen. Es besteht infolge von Feuchtigkeit, herumliegender verschossener Paintballs, künstlichen Deckungen und Hindernissen erhöhte Sturzgefahr. Jeder Spieler nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er infolge der Beschaffenheit des Geländes durch einen Sturz
bzw. Absturz oder dergleichen schwere bis tödliche Verletzungen erleiden kann. Des Weiteren wird darauf hingeweisen, dass das Springen bzw.
Klettern über Hindernisse sowie das Klettern Bäume nicht gestattet ist.
2.8. Das Umherwerfen von Gegenständen sowie des Markierers bzw. der Schutzausrüstung ist streng untersagt.
2.9 Ebenso ist jeglicher Körperkontakt zu anderen Mitspielern zu vermeiden.
2.10 Absichtliche Schüsse über die Sicherheitsnetze sind verboten. Eventuelle dadurch hervorgerufene Schäden liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers
2.11 Beeinträchtigungen des Spiels durch das Wetter oder Wetterumschwünge liegen in der Risikosphäre des Teilnehmers. Der Betreiber haftet nicht für Ausfälle durch Wettereinflüsse
§ 3 Aufnahmen für Werbezwecke
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Foto und Videoaufnahmen in sämtlichen Bereichen der Anlage gemacht werden und eventuell veröffentlicht
und/ oder für Werbezwecke verwendet werden.
§4 Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für solche Schäden, welche dadurch entstehen, dass gegen die Bestimmung dieser Vereinbarung
verstoßen wird. Es haftet jeder Spieler persönlich. Wenn Schäden keinem Spieler eindeutig zugeordnet werden können, haften alle Spieler der Spielgruppe gemeinschaftlich (zur ungeteilten Hand). Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf das gesamte Gelände.
§5 Ausschluss des Spielers
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen zuwiderhandelnden Spieler mit sofortiger Wirkung ohne Kostenersatz aus dem Spiel
auszuschließen.